Die Beihilfe übernimmt nach den 5 ersten probatorischen Sitzungen die Kosten für die weitere Behandlung (25 oder 45, max. 80 Std), wenn in einem Gutachterverfahren die Behandlung genehmigt wurde.
Wenn prognostisch absehbar, dass nur 10 Sitzungen benötigt werden, zahlt die Beihilfe dies auch ohne Gutachterverfahren.
Die privaten Krankenkassen, die die Beihilfe ergänzen, folgen in der Regel der Genehmigung über die Besoldungsstelle.
Dennoch sollten die Bedingungen bei den Kassen im Vorfeld erfragt werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ.
Wenn prognostisch absehbar, dass nur 10 Sitzungen benötigt werden, zahlt die Beihilfe dies auch ohne Gutachterverfahren.
Die privaten Krankenkassen, die die Beihilfe ergänzen, folgen in der Regel der Genehmigung über die Besoldungsstelle.
Dennoch sollten die Bedingungen bei den Kassen im Vorfeld erfragt werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ.
Privatversicherte haben je nach Tarif verschiedene Bedingungen unter denen eine psychotherpeutische Behandlung/ Verhaltenstherapie bezahlt wird. Diese sollten zu Beginn erfragt werden, damit die Kosten kalkulierbar sind.
Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ.
Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ.
Selbstzahler übernehmen die Kosten pro Stunde entsprechend der Gebührenordnung EBM der gesetzlichen Krankenkassen.
Dieser beträgt 90,00 €.
Dieser beträgt 90,00 €.